Schutz- und Hygienekonzept der PURUS PLASTICS GmbH
Zum Schutz unserer Kunden und Mitarbeiter/-innen vor einer weiteren Ausbreitung des Covid-19 Virus verpflichten wir uns, die folgenden Infektionsschutzgrundsätze und Hygieneregeln einzuhalten. Die Erarbeitung des Schutz- und Hygienekonzepts erfolgte auf Basis der Arbeitsschutzstandards SARS-CoV-2 des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales auf Grundlage des §3 Abs. 3 ArbSchG – Stand 01.07.2021.
1. Maßnahmen zur Gewährleistung des Mindestabstands von 1,5 m
1.1 Unterweisung der Mitarbeiter/-innen über die Abstandsregeln
Die Unterweisung der Mitarbeiter erfolgte persönlich und durch E-Mail der Geschäftsführung. Des Weiteren können die Mitarbeiter die für unseren Betrieb geltenden Bestimmungen jederzeit im Intranet abrufen und nachlesen. Externe können geltende Bestimmungen vor ihrem Besuch über unsere Website abrufen.
1.2 Anbringen von Bodenmarkierungen
An Bereichen, an denen es zu einem vermehrten Aufkommen von Mitarbeitern kommen könnte (u.a. Stempeluhren, Küche, Drucker), wurden Bodenmarkierungen im Abstand von 1,5m angebracht. Die Anzahl der Bodenmarkierungen richtet sich nach dem erfahrungsgemäßen und in der aktuellen Zeit erwarteten Mitarbeiter- und Besucheraufkommen.
1.3 Aushang von Hinweisschildern auf dem Betriebsgelände
Der Aushang von Hinweisschildern auf dem Betriebsgelände erfolgte je nach Notwendigkeit.
- Vor Zutritt (für interne und externe) an allen Eingängen; Zutrittsregeln mehrsprachig (Anmeldung LKWs) bzgl. Mundschutzpflicht, Desinfektion der Hände, Verhalten bei Erkältungssymptomen, , …
- In geschlossenen Gemeinschaftsküche(n): Nutzung nur durch eine Person, Abstand 1,5m, Reinigung des Geschirrs durch Geschirrspüler (mind.60 Grad)
- Handhygiene (insb. zur Information für Externe): Nutzung der Desinfektionsspender direkt nach Betreten des Unternehmens; Kennzeichnung von Orten an denen Mittel zur Handhygiene zur Verfügung gestellt werden.
- Aushang allgemeiner Corona-Hygiene-Regeln (u.a. Raucherbereiche, Verwaltungsgebäude, Eingang)
- Pausenraum / Sozialraum: Hinweise zur Nutzung des Dartautomaten und des Tischkickers. Abstandsregeln bei Nutzung des Mobiliars, Pflicht zum Tragen des Mundschutzes bei Gesprächen mit anderen Mitarbeiter.
2. Mund-Nasen-Bedeckungen und Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
Grundsätzlich besteht die Pflicht des Tragens einer Mund-Nasen-Bedeckung auf dem gesamten Betriebsgelände. Ausnahmen hiervon sind Arbeitsbereiche und Tätigkeiten in denen ein Mindestabstand von 1,5m sichergestellt ist. Die Mund-Nasen-Bedeckung ist grundsätzlich mitzuführen und bei Notwendigkeit unverzüglich aufzusetzen.
2.1 Bereitstellung von PSA
Jeder Mitarbeiter hat die Möglichkeit zwei wiederverwendbare Behelfsmasken kostenlos zu erhalten. Die Gesichtsmasken bestehen aus 100% Baumwolle Single Jersey und sind nach Aussage des Herstellers für den Einsatz am Arbeitsplatz (auch: Produktion) geeignet. Des Weiteren stellt der Arbeitgeber den Arbeitnehmern FFP2-Masken sowie medizinische OP-Masken kostenlos zur Verfügung. Die Beschäftigten haben die vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Masken oder mindestens gleichwertige Masken zu tragen. Über die Grundsätze zum Tragen und Pflegen der Maske wurden die Mitarbeiter bei der Ausgabe unterrichtet. Die Bestimmungen über die zu tragende Schutzklasse trifft die Geschäftsleitung in Abhängigkeit vom jeweiligen Infektionsgeschehen und kommuniziert diese.
2.2 Tragen der Mund-Nasen-Bedeckungen sicherstellen
Kontrollen zur Überwachung des Tragens der Mund-Nasen-Bedeckungen werden in regelmäßigen Abständen durchgeführt. Des Weiteren wird dies durch die Schichtführer kontrolliert.
2.3 Keine Beschäftigung von Mitarbeiter/-innen mit Vorerkrankungen
Unsere Mitarbeiter wurden darüber informiert, dass sie bei einer bestehenden Vorerkrankung (insb. Vorerkrankung der Atemwege) einen Arbeitsplatz im Homeoffice oder ihre Freistellung beantragen können. Eine Nachfrage bei einzelnen Mitarbeitern erfolgt aus arbeitsrechtlichen Gründen nicht.
2.4 Hinweis an Kunden, dass zum Eigenschutz / Schutz unserer Mitarbeiter/-innen eine Mund-Nasen-Bedeckung geboten ist
Kunden und Besucher werden an allen Eingangstüren sowie auf unserer Website über die bestehende Maskenpflicht informiert. Mitarbeiter externer Unternehmen werden vor Aufnahme der Arbeitstätigkeit zusätzlich über die bestehende Maskenpflicht informiert.
3. Handlungsanweisungen für Verdachtsfälle
- Vor Arbeitsantritt: Auffordern der Beschäftigten mit entsprechenden Symptomen das Betriebsgelände zu verlassen bzw. zuhause zu bleiben.
- Meldung des Verdachtsfalls an den Zuständigen bzw. Vorgesetzten sowie die Personalabteilung.
- Separieren des Verdachtsfalls und derjenigen Mitarbeiter die mit dem Verdachtsfall eng zusammengearbeitet haben; falls nötig sofortige Schließung der Abteilung.
- Informieren der Mitarbeiter und des Verdachtsfalls über weiteres Vorgehen.
- Aufforderung an die betroffenen Personen, sich umgehend an einen Arzt oder das örtliche Gesundheitsamt zu wenden.
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- Gesundheitsamt des Landkreises Wunsiedel: Jean-Paul-Straße 9, 95632 Wunsiedel, Telefon: 09232 80-0
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- Anweisungen der kontaktierten Stelle folgen.
- Bei Bestätigung des Verdachtsfalls: Personen, bei denen durch den Kontakt mit der infizierten Person ebenfalls ein Infektionsrisiko besteht, im Rahmen der betrieblichen Pandemieplanung ermitteln und informieren.
4. Handlungsanweisungen bei positiven Fällen im Familien-/Bekanntenkreis
- Mitarbeiter in deren Familien-/Bekanntenkreis ein Corona-Fall bekannt geworden ist, melden dies umgehend an den Vorgesetzten.
- Bei Bekanntwerden vor Arbeitsbeginn erfolgt die Meldung telefonisch.
- Wird der Mitarbeiter während der Arbeitszeit über einen positiven Corona-Fall informiert, hat er umgehend seinen Vorgesetzten darüber zu informieren.
- Der Mitarbeiter wird zunächst von Kollegen separiert und wartet auf Anweisung des Vorgesetzten oder der Personalabteilung.
- Gilt der Mitarbeiter als sog. Kontaktperson I. Grades, ist den Anweisungen des Gesundheitsamtes Folge zu leisten.
- Bei entfernteren Kontaktpersonen wird ein Akuttermin in der Hausarztpraxis von Herrn Dr. med. Eschlwöch, für einen Corona-Schnelltest (Nasenabstrich, Dauer: 15 Minuten), vereinbart.
- Negatives Testergebnis: Mitarbeiter kann Arbeitstätigkeit wieder aufnehmen
- Positives Testergebnis: Anweisungen des Praxispersonals folgen
Praxis Dr. med. Eschlwöch: Egerstraße 23, 95659 Arzberg, Telefon: 09233 7849711
5. Einrichtung eines innerbetrieblichen Schnelltestzentrums
Um die bereits bestehenden Maßnahmen zu unterstützen, wurde ein internes Schnelltestzentrum eingerichtet. Die Mitarbeiter haben die Möglichkeit sich mehrmals pro Woche kostenlos im Unternehmen testen zu lassen. Bei den Tests handelt es sich um Schnelltests (Nasen-/Rachenabstrich). Die Mitarbeiter wurden über die Bedeutung von regelmäßigen Testungen unterrichtet.
Aktuelle Öffnungszeiten des Testcenters sind dem Infocenter bzw. dem Intranet zu entnehmen. Für Rückfragen steht unser geschultes Personal, Thomas Dobner und Wolfgang Fischer, den Mitarbeitern gerne zur Verfügung.
Weitere Maßnahmen
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Handhygiene
- Aushang von Anleitungen zur richtigen Handhygiene in allen Toiletten
- Spender mit Desinfektionsmitteln stehen an Ein- und Ausgängen (insbesondere auch in rückwärtigen Bereichen: Pausenraum / Lager) sowie in Sanitärräumen zur Verfügung
- In allen Toiletten wurde hautschonende Seife zur Verfügung gestellt
- Zum Trocknen der Hände werden Papierhandtücher zur Einmalbenutzung zur Verfügung gestellt (Regelung zu Handtrocknern nicht zutreffend)
- Bereitstellung von Einmalhandschuhen und Hinweise zur Entsorgung dieser
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Steuerung und Reglementierung des Mitarbeiter- und Kundenverkehrs
- Bodenmarkierungen wurden in allen Bereichen in denen die Notwendigkeit, aufgrund erhöhten Mitarbeiter-/Besucheraufkommens bestand, angebracht
- Ein Parkplatzkonzept wurde erstellt und umgesetzt
- Einrichtung eines getrennten Ein- und Ausgangs im Verwaltungsgebäude um bei höherem Mitarbeiter- und/oder Besucheraufkommen, insbesondere bei Benutzung der Besprechungsräume, Abstände einzuhalten und Zusammentreffen zu vermeiden
- Es erfolgt eine Sichtkontrolle der maximalen Besucherzahlen sowie ggf. ein Abschließen der Eingangstür (Entscheidung hierüber trägt das Empfangspersonal)
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Arbeitsplatzgestaltung und Homeoffice
- Die Arbeitsplätze wurden so gestaltet, dass Mitarbeiter-/innen ausreichend Abstand zu anderen Personen halten können (mind. 1,5 m)
- Transparente Abtrennungen wurden sowohl im Kunden- und Empfangsbereich als auch zwischen den Schreibtischen der Mitarbeiter in den Büros installiert
- Nutzung freier Raumkapazitäten sowie regelmäßige Belüftung ist vorzusehen
- Werkzeuge und Arbeitsmittel werden nach Möglichkeit personenbezogen verwendet bzw. mit Handschuhen (Bereitstellung durch Arbeitgeber) verwendet
- (Stoß-) Lüften erfolgt in regelmäßigen Abständen; insbesondere dann, wenn nicht zum Büro gehörige Personen das Büro betreten/verlassen.
- In Büros mit höherer Personaldichte wurden Luftreinigungsgeräte aufgestellt
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Dienstreisen und Meetings
- Dienstreisen und Präsenzveranstaltungen werden auf ein Minimum reduziert
- Technische Alternativen (u. a. für Telefon- oder Videokonferenzen) wurden zur Verfügung gestellt
- Bei unbedingt notwendigen Präsenzveranstaltungen ist die Einhaltung des Abstands zwischen den Teilnehmern sichergestellt; Pflicht zum Tragen der Maske besteht uneingeschränkt
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Arbeitszeit- und Pausengestaltung
- Die Belegungsdichte der Arbeitsbereiche und der Pausenbereiche wurde durch unterschiedliche Schicht- und Pausenzeiten verringert
- Soweit möglich achten die Produktionsleiter bei der Einplanung der Mitarbeiter darauf, dass feste Teams zusammenarbeiten, um wechselnde innerbetriebliche Personenkontakte zu verringern
- durch geeignete organisatorische Maßnahmen wird vermieden, dass es bei Beginn und Ende der Arbeitszeit zu einem engen Zusammentreffen mehrerer Beschäftigter kommt; ansonsten ist entsprechend der Bodenmarkierungen Abstand zu halten
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Zutritt betriebsfremder Personen zu Arbeitsstätten und Betriebsgelände
- Der Zutritt für betriebsfremde Personen wird nach Möglichkeit auf ein Minimum beschränkt
- Kontaktdaten betriebsfremder Personen werden erfasst
- Informationen für Betriebsfremde über die Maßnahmen, die aktuell im Betrieb hinsichtlich des Infektionsschutzes vor SARS-CoV2 gelten, werden auf der Website publiziert und bei Ankunft durch unser Personal an Betriebsfremde weitergegeben.
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Sanitärräume, Kantinen und Pausenräume
- Bereitstellung von hautschonender Flüssigseife und Einweghandtüchern
- In den Duschbereichen der Mitarbeiter wurde zur Einhaltung des Mindestabstands jede zweite Dusche gesperrt. Für alle gemeinsam genutzten Gegenstände (z.B. Föhn) wurden Desinfektionsmittel zur Verfügung gestellt. Eine Außerbetriebnahme der Duschen ist nicht möglich. Der Sanitärbereich und Umkleidebereich der LKW-Fahrer darf nur von einer Person betreten werden. Abstandsregelungen sind an dieser Stelle nicht notwendig.
- Es wird an die Mitarbeiter appelliert die Türklinken der eigenen Büros nach Kontakt durch Dritte (insbesondere externe Besucher) zu reinigen
- Sicherstellung eines ausreichenden Abstands im Pausenraum erfolgte durch Entfernung eines Großteils des vorhandenen Mobiliars; Die Tische stehen jeweils in einem Abstand von mindestens 1,5m. Die Belegung der Tische ist nur durch jeweils zwei Mitarbeiter zulässig. Die Mitarbeiter wurden darauf hingewiesen, dass es nicht gestattet ist weiteres Mobiliar in die Pausenräume zu stellen oder das vorhandene Mobiliar zu verschieben.
- (Umstellung auf Einweghandtücher nicht zutreffend, da bereits Standard)
- (sämtliche Regelungen zu Kantine und Essensausgabe nicht zutreffend)
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Dienstfahrzeuge (Auto, Stapler, LKW, etc.)
- Alle Dienstfahrzeuge sind mit Desinfektionsmitteln, Papiertüchern und Müllbeuteln auszustatten
- Alle Bereiche des Dienstfahrzeuges, mit denen der Mitarbeiter während der Fahrt in Kontakt kommt, sind nach der Nutzung des Fahrzeuges zu desinfizieren
- Befinden sich mehrere Personen unterschiedlicher Haushalte gemeinsam in einem Fahrzeug, ist regelmäßig zu lüften. Kann der Mindestabstand von 1,5m nicht eingehalten werden, ist während der gesamten Fahrt die Mund-Nasen-Maske zu tragen
- Es ist für regelmäßige Luftzirkulation im Fahrzeug zu sorgen z. B. durch Öffnen der Fenster
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Unterweisung der Mitarbeiter und aktive Kommunikation
- Unterweisung der Mitarbeiter/-innen über Hygiene- und Abstandsregeln
- Aushang Hinweisschilder auf dem Betriebsgelände
- Aktive Kommunikation der eingeleiteten Präventions- und Arbeitsschutzmaßnahmen
- Fragen und Anregungen können jederzeit an unser Pandemie-Team herangetragen werden:
- Thomas Manzei (Vertretung: Waltraud Zeisel)
- Heike Manzei (Vertretung: Cynthia Rüpplein)
- Wolfgang Fischer & Roger Fräßdorf
- Ebenfalls zur Verfügung stehen unser
- Sicherheitsbeauftragter: Mark Schill
- Arbeitssicherheitsfachkraft: Reinhard Kastner
- Betriebsarzt Dr. Karl Bösl (Tel.: +49 (961) 21288)
Arzberg, den 01.07.2021
